Residenz
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Einordnung: Begriff (Adel) | Stadtbaugeschichte
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Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch und Schwedisch sowie Spanisch
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Unter einer Residenz (lat. residere, sich setzen, niederlassen, wohnen, englisch: Residence, französisch: Résidence) versteht man in der Regel den festen Wohnsitz eines weltlichen oder kirchlichen Fürsten oder sonstigen Adligen (z.B. im Gegensatz zu einer Kaiserpfalz) oder gar den Regierungssitz. Als pars pro toto steht der Begriff Residenz auch für die Stadt, in der sich dieser Herrschersitz befindet. Der repräsentative Wohnsitz eines Botschafters wird ebenfalls Residenz genannt.
Heutzutage ist der Begriff auch gebräuchlich in Verbindung mit komfortablen Wohnsitzen für gehoben Ansprüche. Eine Altersresidenz z. B. ist eine hotelähnliche Wohnstätte für (wohlhabende) Betagte (Euphemismus für Altenheim).
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