Restmüll
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Einordnung: Abfall
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Restmüll ist das trotz Abfallvermeidung bei der Getrenntsammlung von Wertstoffen (Altpapier, Altmetall, Altglas, Bioabfall, Leichtverpackungen usw.) noch anfallende Abfallgemisch aus Haushalten (Hausrestmüll, Restsperrmüll) und Gewerbebetrieben (Gewerberestmüll).
Zwischen 1990 und 2000 wurde in Deutschland die spezifische Restmüllmenge pro Person und Jahr fast um die Hälfte reduziert. Dabei wurden die Potenziale zur Verringerung des Restmülls noch nicht ausgeschöpft. Ab 2005 darf in Deutschland kein unbehandelter Restmüll mehr deponiert werden. Großtechnische Anlagen zur mechanisch-biologischen oder zur thermischen Restmüll-Behandlung (Müllverbrennung) sind ein kostspieliger Negativposten der Volkswirtschaft. Auch bei erheblichem Filteraufwand kann eine Freisetzung von Schadstoffen durch die Anlagen nicht vollständig vermieden werden. Zudem werden darin mit hohem Aufwand Produkte und Stoffe zerstört, die zuvor mit noch höherem energetischem und technischem Aufwand hergestellt und transportiert wurden. Da eine solche 'end of pipe'-Technologie von fragwürdigem ökologischem Nutzen ist, wird eine restmüllfreie Kreislaufwirtschaft angestrebt. Dieses Paradigma fordert von den Abfallkonzepten für das 21. Jahrhundert die Formulierung und Umsetzung von gezielten Restmüllvermeidungs- und Restmüllverminderungsmaßnahmen (z.B. "die restmüllfreie Gemeinde", "die müllfreie Schule").
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