Rettungsfallschirm
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Ein Rettungsfallschirm, überwiegend in der Schweiz auch Notschirm genannt, ist ein Fallschirm, der ausschließlich für den Einsatz zum Zweck der Rettung i.d.R. aus Luftnot vorgesehen ist und prophylaktisch (obligatorisch oder freiwillig) mitgeführt wird.
Fallschirmart (Rundkappenfallschirm, Flächenfallschirm oder "Rogallo-Typ"), eventuelle Steuerbarkeit, Unterbringung und Auslösung sind von der Art des Luftfahrzeugs, denkbaren Notszenarien und grundsätzlichen Einsatzmöglichkeiten abhängig. Gegebenenfalls werden aus funktionalen Erwägungen heraus auch komplexere Systeme notwendig, bei denen der eigentliche Rettungsfallschirm dann nur noch Systembaustein ist, wie z.B. beim Schleudersitz oder den bei größeren Luftsportgeräten und kleinen Flugzeugen z.T. verwendeten Gesamtrettungssystemen.
In Deutschland gelten Rettungsfallschirme nach § 1 LuftVG als eigene Luftfahrzeugklasse.
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Anwendung
Gleitschirm und Hängegleiter
In Deutschland und Österreich ist für Gleitschirmflieger und Hängegleiterpiloten das Mitführen eines Rettungsfallschirmes meist Pflicht, in der Schweiz nur für Prüfungsflüge.
Beim Gleitschirmfliegen wird der Rettungsfallschirm vor dem Piloten oder seitlich des Piloten in einem speziellen Behälter am Gurtzeug angebracht oder alternativ unter der Sitzfläche oder im Rückenteil des Gurtzeugs untergebracht.
Die Auslösung des Rettungsfallschirms erfolgt von Hand.
Fallschirmspringen
Der Reservefallschirm (auch Reserveschirm) beim Fallschirmspringen gilt in der Regel nicht als Rettungsschirm, sondern gehört zu den Sprungfallschirmen. Eine Fehlöffnung der Hauptkappe bei Einhalten der Sicherheitsöffnungshöhe gilt nicht als unmittelbare Luftnot, sondern prinzipiell nur als Störung des normalen Sprungablaufs, der nach Abtrennung der Hauptkappe und der Öffnung der Reserve der beabsichtigte Fallschirmsprung quasi gefahrlos fortgesetzt wird. Hauptschirm und Reserve könnten grundsätzlich auch getauscht werden.
Flugzeuge
In Verkehrsflugzeugen werden normalerweise keine Rettungsfallschirme mitgeführt, in Militär- und Transportmaschinen ist meist für die Besatzung eine bestimmte Anzahl von Rettungsfallschirmen an Bord. Kleinere Militärflugzeuge verfügen auch meist über komplexere Rettungssysteme wie den Schleudersitz, in dem der Rettungsfallschirm lediglich eine Komponente ist.
Im Segelflug werden üblicherweise stets Rettungsfallschirme mitgeführt. In der Ausbildung, im Kunstflug und bei Wettbewerben sind im Segelflug Rettungsfallschirme vorgeschrieben.
In Motorflugzeugen sind Rettungsfallschirme im Kunstflug zumindest in Deutschland vorgeschrieben.
Siehe auch
Gesamtrettungssystem, Schleudersitz, Reservefallschirm
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