Reuß ältere Linie
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Einordnung: Thüringen | Historisches Territorium
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| Daten im Jahr 1900 | ||
|---|---|---|
| Landeshauptstadt: | Greiz | |
| Fläche: | 316 km² | |
| Einwohner: | 68.396 | |
| Kfz-Kennzeichen: | RA | |
| Karte | ||
Das Fürstentum Reuß Ältere Linie war ein Kleinstaat im Osten des heutigen Landes Thüringen mit Greiz als Landeshauptstadt. Es entstand 1778 mit der Erhebung in den Reichsfürstenstand aus der Herrschaft Reuß ältere Linie Obergreiz, die 1768 mit Reuß ältere Linie Untergreiz vereinigt worden war.
| Inhaltsverzeichnis |
Geschichte
Reuß ältere Linie ist ein Hauptzweig des Hauses Reuß. 1778 erfolgt die Erhebung von Reuß ä. L. zum Fürstentum. 1806 tritt das Fürstentum dem Rheinbund bei und steht damit bis 1813 unter der Protektion Napoleons, ehe es 1815 Mitglied des Deutschen Bundes wird. 1833 wird Reuß ä. L. im Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten Mitglied des Deutschen Zollvereins.
Im Deutsch-Österreichischen Krieg 1866 ist Reuß ä. L. aufgrund historischer Verbindungen (unter anderem war Heinrich XIII. kaiserlich-österreichischer Generalfeldzeugmeister) und dynastischer Beziehungen Verbündeter Österreichs. Während der Kriegshandlungen liegt das Fürstentum abseits von den Geschehnissen. Die preußische Kriegserklärung erfolgt am 21. Juni, erst am 11. August 1866 kommt es zur militärischen Besetzung durch 2 Kompanien. An eine Aufnahme eines selbständigen Reuß ä. L. in den von Preußen neu gegründeten Norddeutschen Bund ist nicht gedacht. Vielmehr soll dieser Staat im Rahmen eines Gebietsaustausches zwischen Preußen (Kreis Ziegenrück) und Reuß jüngere Linie aufgeteilt werden. Allerdings bewahrt die Fürsprache des Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach beim preußischen König Wilhelm I. das Fürstentum vor diesem Schicksal. Auch bezüglich Abtretungen erkennt man, dass Reuß ä. L. zu klein ist, um noch kleiner gemacht zu werden. Daher erfolgt an Stelle von Landabtretung eine Geldzahlung von 100.000 Talern, welche je zur Hälfte das Fürstenhaus und das Land tragen. Am 26. September 1866 wird dann in Berlin der Friedensvertrag unterzeichnet und Reuß ä. L. tritt zwangsweise dem Norddeutschen Bund bei. Dadurch hat es nur noch eine eingeschränkte Souveränität. Dies bedeutet insbesondere, dass die Außenpolitik und Militärhoheit an Preußen übergeht, während die Innen- und Kulturpolitik im eigenen Verantwortungsbereich verbleibt. 1871 wird Reuß ä.L. dann auch Bundesstaat im Nachfolgestaat, dem Deutschen Kaiserreich. Die Vertretung beim Bundesrat in Berlin erfolgt bis zum Tod von Heinrich XXII. durch das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, danach durch das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Reuß ä. L. bleibt ein sehr konservativer Staat. So bedürfen Vereinsgründungen einer staatlichen Genehmigung und politische Vereine jeder Richtung sind verboten. Als letzter Staat Thüringens führt das Fürstentum mit der Verfassung von 1867 die konstitutionelle Monarchie ein. Der neue Greizer Landtag setzt sich damit aus zwölf Abgeordneten zusammen, von denen drei vom Fürsten ernannt, zwei von Rittergutsbesitzern und den größten Bauern bestimmt und sieben in drei städtischen und vier ländlichen Wahlkreisen im indirekten Verfahren gewählt werden. Fürst Heinrich XXII. versucht weiterhin die absolutistische Regierungsweise fortzuführen, die Reuß ä. L. zu einer Hochburg eines orthodoxen Luthertums macht. Sein Verhalten gegenüber den Vertretern Preußens ist durch Abneigung bis Feindschaft gekennzeichnet. Insbesondere mit der Rüstungspolitik und der Außenpolitik des Reiches ist er nicht einverstanden, so dass unter anderem als einziger Bundesstaat Reuß ä. L. im Bundesrat 1900 gegen die China-Expedition und 1901 gegen den Etat des Auswärtigen Amtes sowie gegen den Kolonialetat stimmt. Aber auch gegen die Einführung der obligatorischen Zivilehe, des BGB, die Kulturkampfgesetze und sogar die Sozialistengesetze wird gestimmt. Das Fürstentum ist ein Staat der Extremen, als einziger thüringischer Staat 1910 ohne Schulden, als einziger bis zur Gründung des städtischen Gymnasiums in Greiz im Jahr 1879 ohne Schule, die zur Hochschulreife führt.
Mit dem Tod von Fürst Heinrich XXII. endet 1902 die Regentschaft der älteren Linie, da sein Sohn Fürst Heinrich XXIV. für geisteskrank und somit dauernd regierungsunfähig erklärt wird. So fällt die Vormundschaft und Regentschaft an Fürst Heinrich XIV. der jüngeren Linie. Ab 1908 regiert sein Sohn Heinrich XXVII. beide Fürstentümer in Personalunion bis 1918.
Nach der Novemberrevolution 1918 wird Reuß ä.L. ein Freistaat, der sich aber schon 1919 mit dem Freistaat Reuß j.L. zum Volksstaat Reuß mit der Hauptstadt Gera vereinigt, der wiederum 1920 im Land Thüringen aufgeht.
Wirtschaft
Insbesondere die Textilindustrie ist in Reuß ä. L. stark vertreten. 1860 wird an Stelle der Leinen- und Baumwollweberei die Kammgarnweberei eingeführt. Zur Veredelung der Webereierzeugnisse gibt es Färbereien und Appreturanstalten. 1864 wird in Greiz der erste mechanische Webstuhl aufgestellt. Im Jahr 1900 gibt es 10.876 Webstühle.
Weitere Daten
- Bevölkerung: 72.769 (1910)
- Städte: Greiz, Zeulenroda
- Landratsamt: Greiz, Burgk (Justizamt)
- Exklaven: Zeulenroda, Neudörfel, Görschnitz, Rauschengesess, Burgk mit Möschlitz, Plothen und Röppisch
Fürsten
- 1743-1800 Heinrich XI. (1722-1800)
- 1800-1817 Heinrich XIII. (1747-1817)
- 1817-1836 Heinrich XIX. (1790-1836)
- 1836-1859 Heinrich XX. (1794-1859)
- 1859–1867 vormundschaftlich: Caroline von Hessen-Homburg (1819-1872)
- 1867-1902 Heinrich XXII. (1846-1902)
- 1902-1908 Heinrich XIV. j. L. (1832-1913)
- 1908-1918 Heinrich XXVII. Erbprinz j. L. (1858-1928)
Weblinks
- weitere Weblinks
- Fürstentum Reuß ältere Linie (Greiz) 1790-1918 Eintrag zu Fürstentümer Reuß in Meyers Konversationslexikon aus dem Jahr 1889
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