Revision
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--InfoG 17:30, 24. Mär 2005 (CET)
Der Ausdruck Revision (v. lat.: re wieder; videre durchsehen) bezeichnet:
- in der Rechtswissenschaft ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung eines gerichtlichen Urteils auf Rechtsfehler durch ein übergeordnetes Gericht führt, siehe Revision (Recht),
- in der Wirtschaftswissenschaft allgemeine interne oder externe Prüfungsvorgänge, siehe Revision (Wirtschaftswissenschaft),
- in der Gesetzgebung die Überarbeitung eines Gesetzes, siehe Revision (Gesetzgebung),
Desweiteren:
- form. - Forschungsinitiative zur Revision der Materia medica e.V.,
- bei der Hardwarebeschreibung die Version eines Gerätes aus einer Serie, sehr gebräuchlich bei Mainboard-beschreibungen, siehe Revision (Mainboard),
- in der Technik die terminmäßige Überarbeitung einer (meist gefahrträchtigen) Großanlage oder einer Maschine,
- aus dem engl. Version, auch Weiterführung (im Sinne weiterführender Literatur),
- Vorgang des Korrekturlesens insbesondere nach einer Computerunterstützten automatischen Übersetzung,
- in der Geschichtswissenschaft für eine der allgemeinen Darstellung entgegengesetzte Version der Geschichte, siehe Revisionismus,
- in letzter Zeit steht der Begriff Revision“ („Revisionist“, „Revisionismus“) meist im Zusammenhang für die Leugnung des Holocaust, und wird oft synonym verwendet,
- in der softwaregestützten Versionskontrolle (z.B. CVS) eine Version einer Datei.
- ReVision (Fachjournal), ein Fachjournal, das sich mit der Revision als Rechtsmittel beschäftigt,
Siehe auch: revidieren
- Suche nach Revision Infos mit: Yahoo
