Rollstuhl
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Einordnung: Behinderung | Technik | Transport & Verkehr
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Der Rollstuhl ist ein Fahrzeug für Menschen, die aufgrund körperlicher Behinderung in der Fähigkeit zum Gehen beeinträchtigt sind. Der Rollstuhl ermöglicht es diesen menschen, weiterhin mobil zu sein. Häufig wird die Abkürzung Rolli benutzt.
Von ersten einfachen Modellen ausgehend hat sich eine Vielfalt an unterschiedlichen Rollstuhltypen entwickelt, die sowohl nach Behinderungs-Merkmalen als auch Anwendungszwecken differenziert sind.
Die Art und Anordnugn der Räder sowie deren Lenkungsart und die Zusammenlegbarkeit bzw. -klappbarkeit differiert in gleichem Maße.
Typen
- Als Obergruppen lassen sich definieren:
- Greifreifenrollstuhl zum Selbstfahren mit Hand-Antrieb an speziellen Greifringen
- Elektrorollstuhl oder E-Rolli mit Elektromotor, Akku und elektrischer Steuerung
- Schieberollstuhl zum Schieben einer passiven Person
- Untergruppen von Greifreifenrollstühlen sind
- Aktivrollstuhl mit geringem Gewicht und viel Freiraum für Oberkörper-Bewegungen
- Leichtgewichtsrollstuhl aus Leichtmetall mit geringem Gewicht
- Rennrollstuhl, auf hohe Geschwindigkeiten optimiert
- Sportrollstuhl, mehr auf Wendigkeit und an die jeweiligen Anforderungen des Behindertensports angepaßt, z.B. für Tennis oder Cross Country.
Bestimmungen und Registrierungsorgane
Die europäische Norm EN 29999 "Technische Hilfen für behinderte Menschen" ordnet Rollstühle in die Gruppe 12-21 mit elf Untergruppen ein.
Im deutschen Hilfsmittelverzeichnis Rehadat sind in der EN 29999-Produktgruppe 12-21 über über 400 Einzelmodelle von im Sanitätshaus-Handel erhältlichen Rollstühlen verzeichnet.
Das Hilfsmittelverzeichnis der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung ordnet Rollstühle in den Bereich 18 - "Krankenfahrzeuge" ein mit den vier Unterscheidungsbereichen "Innenraum", "Innenraum und Straßenverkehr", "Straßenverkehr" und "Treppen" mit weiteren Unterteilungen. Als für die Kassen "Leistungspflichtige" Modelle des Handels sind etwa 1300 Einzelmodelle eingetragen.
Für die Ausstattung und Zulassung von Rollstühlen, insbesondere auch Elektrorollstühlen bestehen mehrere Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung STVO und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung STVZO. Rollstühle werden dort meist als "Krankenfahrstuhl" bezeichnet.
Bild: upload.wikimedia.org/wikipedia/en/a/ac/27827.gif
aus: en.wikipedia.org/wiki/Wheelchair
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