Ruanda-Urundi
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Im Rahmen der kolonialen Aufteilung Afrikas durch die europäischen Mächte nahm das Deutsche Reich nach der Berliner Afrika-Konferenz die beiden Königreiche Ruanda und Urundi in Besitz und gliederte sie 1890 und 1899 seinem "Schutzgebiet" Deutsch-Ostafrika ein. Das Deutsche Reich praktizierte das System der "indirekten Herrschaft", d. h., es ließ die bestehenden Strukturen weitgehend unangetastet und die Könige im Amt, soweit sie mit der deutschen Oberhoheit kooperierten.
Nach dem Ende der deutschen Kolonialherrschaft während des 1. Weltkrieges unterstellte der Völkerbund 1919/20 die beiden Königreiche, vereint zu Ruanda-Urundi, als Mandatsgebiet belgischer Verwaltung, und nach der Ablösung des Völkerbundes durch die Vereinten Nationen (UN) verwaltete Belgien Ruanda-Urundi ab 1946 als UN-Treuhandgebiet. Auch Belgien verfolgte weitgehend das Prinzip der "indirekten Herrschaft" und stützte die Tutsi-Monarchen, wie etwa Mwambutsa IV. in Urundi (Burundi), was nicht dazu beitrug, die bereits bestehenden ethnischen und sozialen Spannungen zwischen der privilegierten Tutsi-Minderheit und der breiten Masse der Hutu abzubauen.
Am 1. Juli 1962 entließ Belgien unter Aufsicht der UN Ruanda-Urundi, getrennt in die Staaten Ruanda und Burundi, in die Unabhängigkeit.
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