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Rundfunkfreiheit

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Die Rundfunkfreiheit schützt öffentliche Berichterstattungen und Meinungsäußerungen sowie Sendungen mit unterhaltendem Charakter. Sie beeinhaltet die Freiheit, der Öffentlichkeit Gedanken durch physikalische, insbesondere elektromagnetische Wellen zu übermitteln und somit die freie und umfassende Meinungsbildung durch dieses Medium zu schützen. Die Rundfunkfreiheit entspricht in ihrem Umfang der Pressefreiheit, die durch Artikel 5 Grundgesetz gewährleistet wird.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)




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