Rundfunkstaatsvertrag
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Einordnung: Medienrecht
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Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern, der einheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft.
Er beinhaltet neben dem eigentlichen Rundfunkstaatsvertrag (Art. 1) u.a. den ARD-Staatsvertrag (Art. 2), den ZDF-Staatsvertrag (Art. 3), den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (Art. 4) und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (Art. 5).
Der eigentliche Rundfunkstaatsvertrag
Der eigentliche Rundfunkstaatsvertrag regelt das duale Rundfunksystem, die Koexistenz von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk.
Außerdem regelt er die Dauer und Form der Rundfunk-Werbung und das Recht auf Kurzberichterstattung.
Weblinks
- weitere Weblinks
- Der Rundfunkstaatsvertrag Der ARD-Staatsvertrag Der ZDF-Staatsvertrag Rundfunkgebührenstaatsvertrag Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
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