Schleswig-Holsteinischer Krieg (1848-1851)
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Einordnung: Krieg | Schleswig-Holsteinische Geschichte
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Als Schleswig-Holsteinischer Krieg wird der Krieg von 1848 bis 1851 zwischen den nach Unabhängigkeit strebenden Herzogtümern Schleswig und Holstein im Bündnis mit den meisten Staaten des Deutschen Bundes einerseits und dem Königreich Dänemark andererseits verstanden.
Seit dem Vertrag von Ripen 1460 standen die Herzogtümer Schleswig und Holstein, die sogenannten Elbherzogtümer, unter der dänischen Krone mit der Maßgabe, sie nicht voneinander zu trennen ("dat se bliven ewich tosamende ungedelt"). Das nördliche Schleswig war - anders als Holstein - trotz vorwiegend deutscher Bevölkerung nicht Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Nach dem Wiener Kongress 1815 war Holstein Teil des Deutschen Bundes, Schleswig jedoch nicht. Zu den Besonderheiten der deutschen Geschichte zwischen 1815 und 1866 gehörte es, dass in den Staatsorganen des Deutschen Bundes auch ausländische Staatsoberhäupter saßen. Zu ihnen gehörte der König von Dänemark als Herzog von Holstein.
Als in Deutschland 1848 die März-Revolution ausbrach, kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen, nachdem Dänemark unter dem Druck der Eiderdänen den Anschluss Schleswigs an sein Staatsgebiet beabsichtigte. Da der Anschluss die Untrennbarkeit Schleswigs und Holsteins gemäß dem Vertrag von Ripen verletzte, wurde die Bundesexekution gegen Dänemark beschlossen. Dass das kleine Dänemark den Mächten Österreich und Preußen überhaupt militärisch entgegen treten konnte, lag nicht nur an der Revolution in Deutschland sondern auch am völligen Fehlen deutscher Seestreitkräfte. Innerhalb weniger Tage kam der deutsche See- und Küstenhandel zum Erliegen. Die erst am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche zusammengetretene Nationalversammlung beschloss schon am 14. Juni des gleichen Jahres in einer ihrer ersten Entscheidungen, eine deutsche Reichsflotte aufzustellen und dafür 6 Millionen Reichsthaler bereit zu stellen. Diese Entscheidung gilt als Geburtsdatum einer nationalen Deutschen Marine.
Auf dem Lande drangen preußische Truppen unter Feldmarschall Friedrich Graf von Wrangel, unterstützt durch schleswig-holsteinische Verbände, im Mai 1848 in Dänemark ein. Durch den Einfluss Englands, Frankreichs und Russlands wurde jedoch der Waffenstillstand von Malmö erzwungen. 1849 flammte der Krieg wieder auf. Diesmal wurde er von der provisorischen Reichsgewalt in Frankfurt geführt, wobei sich die Fürsten Thüringens hervortaten, deren Länder sämtlich dem Verfassungsgebiet beigetreten waren. Nach der von Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg-Gotha geführten Seeschlacht zu Pferde (Eckernförde) erfolgte der Vorstoß nach Dänemark (u.a. Carl Alexander (Sachsen-Weimar-Eisenach)) bis vor Fredericia zur Zeit der Scheiterns des Deutschen Verfassungsstaates (Paulskirchenverfassung).
Preußen schloss am 10. Juli 1849 einen Waffenstillstand und im Namen des Deustchen Bundes am 2. Juli 1850 einen Sonderfrieden mit Dänemark. Preußische und schwedische Truppen besetzten das Land. Nach deren Abzug versuchten die Herzogtümer sich direkt mit Dänemark zu verständigen, was jedoch misslang. In der Schlacht von Idstedt am 24. und 25. Juli 1850 erlitten die Schleswig-Holsteiner eine Niederlage, die letztlich zur Wiederherstellung der dänischen Macht in Schleswig-Holstein bis zum Deutsch-Dänischen Krieg im Jahre 1864 führte.
Ein wesentliches völkerrechtliches Dokument zur Beendigung des Schleswig-Holsteinischen Krieges bildete das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852, das den Fortbestand der dänischen Souveränität über die Elbherzogtümer garantierte. Unterzeichner waren Großbritannien, Frankreich, Russland, Preußen und Österreich.
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