Schloss (Gebäude)
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Einordnung: Schloss | Stadtbaugeschichte
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in Wien]]
Ein Schloss ist ein groß angelegtes, künstlerisch gestaltetes, stattliches Gebäude, das dem Adel und später auch dem Großbürgertum als repräsentativer, komfortabler Wohnsitz diente. Ein Schloss ging häufig aus einer Burganlage hervor und kann durchaus auch wehrhaft sein. Andere Schlösser dagegen weisen keinerlei wehrhafte Elemente mehr auf oder waren von anfang an nicht wehrhaft angelegt.
Insbesondere in Brandenburg fehlt gelegentlich eine klare Abgrenzung vom Schloss zum Herrenhaus; nicht nur umgangssprachlich, sondern auch offiziell werden manche Herrenhäuser als Schloss bezeichnet, so zum Beispiel das Schloss Blankensee.
Als Palast wird im allgemeinen ein besonders repräsentativ ausgestatteter Wohn- und Regierungssitz eines Herrschers verstanden. Manchmal wird auch zwischen Sommer- und Winterpalast unterschieden. Vereinzelt gibt oder gab es auch ganze Palaststädte - wie z.B. das altpersische Persepolis.
Ist das Schloss vom Wasser umgeben, spricht man von einem Wasserschloss.
Siehe auch
--InfoG 17:27, 24. Mär 2005 (CET)
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