Schulhaus
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Einordnung: Schulwesen
- Was heißt Schulhaus auf:
Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch und Schwedisch sowie Spanisch
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Als Schulhaus wird ein Gebäude bezeichnet, das von einer Schule genutzt wird.
Es besteht mindestens aus:
- Klassenzimmern,
- Sanitäranlagen
sowie (falls genug Geld vorhanden ist und Bedarf besteht):
- Fachräumen, etwa für den Physik- oder Chemieunterricht,
- Sporthallen, Umkleiden,
- einer Aula für Versammlungen und Aufführungen,
- einem Lehrerzimmer/Konferenzzimmer,
- einer Hausmeisterwohnung.
Schulhäuser werden vom Schulträger unterhalten, das kann eine Gemeinde sein, aber auch ein Bundesland, oder, bei einer Privatschule, ein privater oder kirchlicher Träger.
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