Schulleiter
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Einordnung: Schulwesen
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| Inhaltsverzeichnis |
Die Aufgaben
Die dienstlichen Aufgaben der Schulleiterin/des Schulleiters sind in den verschiedenen Schularten unterschiedlich geregelt, im einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt. Bei den Grund- und Hauptschulen ist der Schulleiter Vorgesetzter der Lehrkräfte, bei den weiterführenden Schulen ist er Dienstvorgesetzter, hier hat er insbesondere auch Beurteilungsfunktion. Die geltenden Bestimmungen können sich im Einzlnen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Neben dem eher formalen Aspekt der Funktion eines Schulleiters/einer Schulleiterin kann ein inhaltlicher Aspekt unterschieden werden.
Formaler Aspekt
Zum formalen Aspekt werden u.a. folgende Aufgaben gerechnet:
- Vertretung der Schule nach außen (auch dem Elternbeirat und der Presse gegenüber)
- Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u.a.)
- Einberufung und Leitung der Gesamtkonferenz
- Ausübung des Hausrechts
- je nach Schulart Funktion als Vorgesetzter bzw. als Dienstvorgesetzter der Lehrkräfte
- als Dienstvorgesetzter: Beurteilung der Lehrkräfte
- Mitwirkung in verschiedenen Gremien (z.B. im Disziplinarausschuß)
Inhaltlicher Aspekt
Der inhaltliche Aspekt betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Führungsaufgabe des Schulleiters:
Mit Blick auf das Lehrerkollegium kann der Schulleiter als primus inter pares, also als Erster unter prinzipiell Gleichen angesehen werden. Er muß über hohe Stabilität verfügen, denn er muss in einem komplexen Spannungsfeld aus Ministerium, Sachaufwandsträger, Schüler- und Elternschaft sowie Lehrerkollegium agieren. Es ist nicht immer leicht für ihn, die Balance zwischen gewünschter Nähe und notwendiger Distanz zu seinen Kollegen wahren.
Die wichtigste Forderung an einen Schulleiter ist, sich über sein Konzept von Schule und Unterricht, von Bildung und Erziehung klar zu sein. Dabei wird er sich unter anderem zu fragen haben: Welches ist meine „Idee“ von Schule, wie sollte Schule idealerweise sein? Was ist mein Ethos? Welches ist meine Vision? Ein Schulleiter muss Position beziehen. Dabei darf er sich auf keinen Fall in Einzelproblemen verlieren, sondern muss stets seine Schule als ganze im Blick haben.
Am Schulleiter liegt es, integrierend zu wirken und an der Schule ein Klima der Freiheit und Offenheit zu schaffen. Er kann den Teamgeist innerhalb eines Lehrerkollegiums nicht verordnen, er kann seine Entwicklung aber fördern, zum Beispiel durch partnerschaftliche Haltung seinerseits und durch Verzicht auf Gängelung.
Einem Schulleiter wird es immer wieder passieren, dass Anstöße zu notwendigen Veränderungen aus dem Kollegium selbst kommen. Seine Aufgabe ist es, solche Ansätze wahrzunehmen und zu unterstützen, um Prozesse der Schulentwicklung und Schulerneuerung in Gang zu setzen und zielgerichtet zu kanalisieren.
Regel für Schulleiterinnen und Schulleiter
In Anlehnung an die Regel des Benedikt von Nursia, der um 529 das Stammkloster der Benediktiner, Monte Cassino bei Neapel, gründete, kann im Hinblick auf die Aufgabe der Menschenführung folgende „Regel für Schulleiterinnen und Schulleiter“ formuliert werden:
Angehende und schon im Amt befindliche Schulleiterinnen und Schulleiter müssen sich bewusst machen, welch wichtige und folgenschwere Aufgabe sie übernommen haben, aber auch welch schönes und befriedigendes Amt sie ausfüllen dürfen: Nämlich die Aufgabe, Menschen zu führen, sich auf viele unterschiedliche Charaktere einzustellen und einzulassen, der Eigenart vieler unterschiedlicher Lehrerpersönlichkeiten gerecht zu werden und sie so weit irgend möglich zu fördern. Von Lehrkräften dürfen sie nur fordern, was den geltenden Bestimmungen (den Dienstordnungen) entspricht, was den allgemeinen Grundsätzen von Sitte und Moral nicht zuwiderläuft und was sie selbst mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Auch sollen sie sich vor Augen halten: Wenn an der Schule Nachlässigkeit, Stillstand oder gar Rückgang einreißen, so fällt das auf sie selbst zurück.
Der Schulleiter wirke mehr durch sein Beispiel als durch viele wohlklingende Worte, er handle nicht anders als er spricht, und er rede nicht anders als er selbst handelt. Auf keinen Fall darf der Schulleiter darüber hinwegsehen, wenn er bei einem Mitglied des Kollegiums Fehlverhalten bemerkt. Dann prüfe er aber auch sich selbst, ob er nicht dasselbe oder ein noch größeres und schwerwiegenderes Fehlverhalten zeigt. Der Schulleiter achte streng darauf, alle Lehrkräfte gleich zu behandeln, niemanden zu bevorzugen und niemanden zu benachteiligen.
Damit ist letztlich ein Katalog grundlegender ethischer Einstellungen und Verhaltensweisen gegeben, an denen sich Schulleiterinnen und Schulleiter orientieren können.
Siehe auch: Schulrecht
Literatur
- Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen (ADO), RdErl. d. Kultusministeriums vom 20. September 1992
- Prestele, A.: Schule, Jugend, neues Bewusstsein. Aufbruch im Bildungswesen, Norderstedt 2004
Weblink
- Suche nach Schulleiter Infos mit: Yahoo
