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Staatsexamen

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Das Staatsexamen (auch Staatsprüfung) ist die Prüfung zum Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung, die von einem staatlichen Prüfungsausschuss (an dem auch Universitätsprofessoren beteiligt sind) abgenommen wird. Inhalt von Studium und Prüfung sind gesetzlich geregelt. Im Gegensatz dazu werden Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Master-Prüfungen von der besuchten Hochschule durchgeführt. Der Grund für die besondere staatliche Kontrolle ist das öffentliche Interesse an der Qualität bestimmter Ausbildungen.

In Deutschland bildet das 1. Staatsexamen den Abschluss des Lehramtsstudiums, des Medizinstudiums, des Studiums der Zahnmedizin, der Tiermedizin, der Rechtswissenschaft, der Lebensmittelchemie und der Pharmazie. Im Regelfall schließt sich eine praktische Ausbildung oder ein Vorbereitungsdienst an, an dessen Ende ein 2. Staatsexamen steht.

In den Bereichen Medizin und Pharmazie erhalten die Absolventen der Staatsprüfung auf Antrag die Approbation (Berechtigung zur Berufsausübung und Führung der Berufsbezeichnung).

Der Gegensatz zur Staatsprüfung ist die Hochschulprüfung (Magister, Diplom und seit einigen Jahren auch in Deutschland Bachelor und Master).

Siehe auch: Ministerschwanz



Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)




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