Staatsgewalt
www.infos-aus-germanien.info
- Was heißt Staatsgewalt auf:
Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch und Schwedisch sowie Spanisch
- Sie wissen mehr über das Thema Staatsgewalt und möchten uns dazu etwas mitteilen?
Benutzen Sie dazu bitte unser Forum und eröffnen Sie einen neuen Thread zum Thema Staatsgewalt.
Als Staatsgewalt bezeichnet man die Ausübung der Gewalt innerhalb eines Staates durch dessen staatliche Organe wie z.B. die Verwaltung, die Polizei, die Gerichte.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt - wie in allen demokratischen Staaten - das Prinzip der dreifachen Gewaltenteilung (nach Montesquieu) in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Gerichte). Im Übrigen ist die Staatsgewalt föderal zwischen dem Gesamtstaat (Bund) und den Gliedstaaten (Bundesländer) geteilt. A priori Voraussetzung für die Gewaltenteilung ist allerdings, dass der Staat die Gewalt zuvor monopolisiert hat.
Siehe auch: Volkssouveränitätsprinzip, Föderalismus, Gewaltenteilung, Gewaltmonopol
- Suche nach Staatsgewalt Infos mit: Yahoo
