Staatsoberhaupt
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Einordnung: Politischer Begriff
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Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierachie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen (Im Sinne des Völkerrechts) und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter und die Ausfertigung von Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhaupt (Auswahl und Funktion) ist zentrales Merkmal der Staatsform.
In einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt der Monarch (beispielsweise ein König wie in Großbritannien oder Thailand). In den meisten Monarchien im Commonwealth (Commonwealth Realms) z.B. Australien, Kanada, oder Jamaika, ist das Staatsoberhaupt der König oder die Königin von Großbritannien. Die Funktionen des Staatsoberhaupts werden dann vom jeweiligen Generalgouverneur ausgeübt. Der Generalgouverneur wird vom Monarchen gemäss dem Vorschlag der jeweiligen Regierung ernannt.
In einer Republik wird das Staatsoberhaupt Präsident genannt. Beispiel sind der Präsident der USA, Bundespräsident in Deutschland oder Österreich und der französische Staatspräsident (Präsident der Republik).
Einige wenige moderne Staaten kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zählen Japan, die Schweiz und San Marino. Das Schweizer Parlament wählt ein Mitglied des Regierung zum "Bundespräsidenten". Allerdings ist dieser nur primus inter pares (erster unter gleichen) - lediglich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt. Der Tenno (Kaiser) von Japan ist laut Verfassung nur "Symbol des Volkes", nicht Staatsoberhaupt.
Die Funktion von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein. Die USA als Präsidentielles Regierungssystem oder Südafrika sind hierfür Beispiele. Auch die meisten Autokratien besitzen nur ein Amt für beide Funktionen. Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer sind auch zugleich Staatsoberhaupt. Die genauen Befugnisse des jeweiligen Staatsoberhaupts können in den verschieden politischen Systemen stark von einander abweichen.
Siehe auch: Staatsform Parlamentarisches Regierungssystem
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