Staatsrat
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Der Begriff Staatsrat wird in verschiedener Weise gebraucht:
- als Bezeichnung für eine politische oder bürokratische Organisation
- als Titel für einen politischen Beamten
| Inhaltsverzeichnis |
Staatsrat als Bezeichnung für Organisationen
DDR
In der früheren Deutschen Demokratischen Republik war der Staatsrat das kollektive Gremium, das 1960 als Nachfolgeorgan des Amtes des Präsidenten der DDR geschaffen wurde.
Der Staatsrat bestand aus dem Staatsratsvorsitzenden, der das offizielle Staatsoberhaupt der DDR war, seinen Stellvertretern und den Mitgliedern. Er wurde von der Volkskammer der DDR jeweils für fünf Jahre gewählt. Stellvertretende Staatsratsvorsitzende waren jeweils alle Vorsitzenden der Blockparteien. Unter Ulbricht hatte der Staatsrat besondere Bedeutung als hohes staatliches Beratungsgremium, danach hatte er nur noch formelle Bedeutung. Die tatsächliche höchste Exekutivmacht in der DDR lag immer beim Generalsekretär des ZK der SED und dem Politbüro.
Besondere Bedeutung hatte der Staatsrat bei der Bearbeitung von Bürgereingaben, dies war im Eingabengesetz geregelt. Etwa 200 Mitarbeiter waren im Staatsrat mit der Eingabenbearbeitung befaßt, dazu hatten sie Auskunftsrechte gegenüber allen staatlichen Organen und Betrieben.
Staatsratsvorsitzende:
- Walter Ulbricht 1960-1973
- Willi Stoph 1973-1976
- Erich Honecker 1976-1989
- Egon Krenz -6. Dezember 1989 alle SED
- Manfred Gerlach 1989-1990 LDPD
Sekretär des Staatsrates: Heinz Eichler (ca. 1974)
1990, nach den ersten freien Wahlen, übernahm durch eine Verfassungsänderung die neugewählte Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl (CDU), auch die Aufgabe des Staatsoberhauptes. Sie war damit bislang die einzige Frau, die Oberhaupt eines deutschen Staates war.
siehe auch: SED, Ministerrat (DDR)
Preußen, deutsche Länder
Bis 1918 gab es in Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg jeweils einen Staatsrat als bürokratische Spitzenbehörde.
Ferner existierte in Preußen von 1920 bis 1933 der preußische Staatsrat als Vertretung der preußischen Provinzen.
Schweiz
In der Schweiz ist Staatsrat in einigen Kantonen die Bezeichnung für die kantonale Exekutive. Deren Mitglieder werden ebenfalls als Staatsräte bezeichnet.
Luxemburg
In Luxemburg ist der Staatsrat ein dem Großherzog beigegebenes Gremium mit beratender Funktion (Begutachtung sämtlicher Gesetzesentwürfe, Gesetzesvorschläge, Verordnungen, Erlasse u.a. auf Verfassungsmäßigkeit).
Slowenien
In Slowenien ist der Staatsrat die Zweite Kammer des slowenischen Parlaments.
Volksrepublik China
In der Volksrepublik China steht das Wort Staatsrat (Chinesisch: 国务院 guowuyuan) für die Zentralregierung.
Staatsrat als Amtstitel
Hamburg und Bremen
In der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen ist ein Staatsrat der höchste Beamte eines Senatsressorts (einer Behörde, die einem Landesministerium vergleichbar ist), mithin ein Mitglied der Verwaltung und gleichzeitig als politischer Beamter Vertreter des Senators im Amt. Er ist mit dem (beamteten) Staatssekretär der übrigen Länder und der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar.
Preußen, Baden-Württemberg
In einigen Regierungen wird der Titel Staatsrat auch für Minister ohne Portefeuille verliehen, die damit Stimmrecht im jeweiligen Kabinett erhalten. So im Königreich Preußen und in Württemberg. In Baden-Württemberg ist der Staatsrat ein ehrenamtliches Regierungsmitglied.
So war beispielsweise der Dirigent Wilhelm Furtwängler von 1933 bis 1938 Preußischer Staatsrat ehrenhalber, was ihm später als besondere Nähe zum Nazi-Regime ausgelegt wurde. Auch der Schauspieler und Intendant Gustaf Gründgens trug ab 1936 den Ehrentitel Preußischer Staatsrat. Der Dirigent und Intendant Wolfgang Gönnenwein war von 1988 bis 1992 Staatsrat für Kulturfragen in der baden-württembergischen Landesregierung.
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