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Staatsrecht

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Das Staatsrecht, ist ein Teilgebiet der Staats- und Rechtswissenschaft (Jura). Das Staatsrecht befasst sich mit dem Aufbau des Staates und der staatlichen Organe, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisationsrecht). Außerdem mit den rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern (Grundrechte). In Deutschland werden die Grundrechte des Bürgers und die Grenzen staatlichen Handelns im Grundgesetz (GG) festgelegt.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)






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