Staatsschutz
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Einordnung: Polizei | Nachrichtendienst
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Der Sammelbegriff Staatsschutz bezeichnet den Schutz eines bestehenden Staates vor insbesondere politisch motivierten, staatsbedrohenden Aktivitäten im Rahmen polizei- und ordnungsbehördlicher Maßnahmen. Der Begriff wird im folgenden Sinne nur im deutschsprachigen Raum verwendet, geprägt wurde er schon in der Weimarer Republik.
Klassische Staatsschutzdelikte sind gegen die Existenz, Verfassung oder Sicherheit des jeweiligen Staates gerichtete Straftaten wie beispielsweise Terrorismus, Friedens-, Hoch- und Landesverrat.
Behörden und Aufgaben
Situation in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Aufgabe des Staatsschutzes insbesondere vom Bundesamt für Verfassungsschutz, vom Militärischen Abschirmdienst, vom Bundesnachrichtendienst, den Landesämtern für Verfassungsschutz sowie örtlich übergeordneten Polizeidienststellen der Kriminalpolizei (Polizeilicher Staatsschutz), wahrgenommen.
Zu den Aufgaben der mit dem Staatsschutz befassten Abteilungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaften zählen
- die Ermittlung und Strafverfolgung bei Straftaten im Rahmen von Terrorismus und Extremismus, politisch motivierter Kriminalität (zum Beispiel Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates)
- die Verhütung und Verhinderung von Terrorismus, Extremismus und politisch motivierten Straftaten (Präventive Kriminalitätsbekämpfung)
Relevante Gesetze, die den Staatsschutz thematisieren und regeln, sind unter anderem
- das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG),
- das BND-Gesetz,
- das MAD-Gesetz,
- das Terrorismusbekämpfungsgesetz und
- das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG).
Situation in der Schweiz
In der Schweiz wird der Staats- und Verfassungsschutz von der Bundespolizei wahrgenommen. Unter anderem die Verordnung über das Staatsschutz-Informations-System (ISIS-Verordnung) regelt hier entsprechende Belange.
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