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Staatsschutz

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Der Sammelbegriff Staatsschutz bezeichnet den Schutz eines bestehenden Staates vor insbesondere politisch motivierten, staatsbedrohenden Aktivitäten im Rahmen polizei- und ordnungsbehördlicher Maßnahmen. Der Begriff wird im folgenden Sinne nur im deutschsprachigen Raum verwendet, geprägt wurde er schon in der Weimarer Republik.

Klassische Staatsschutzdelikte sind gegen die Existenz, Verfassung oder Sicherheit des jeweiligen Staates gerichtete Straftaten wie beispielsweise Terrorismus, Friedens-, Hoch- und Landesverrat.


Behörden und Aufgaben

Situation in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Aufgabe des Staatsschutzes insbesondere vom Bundesamt für Verfassungsschutz, vom Militärischen Abschirmdienst, vom Bundesnachrichtendienst, den Landesämtern für Verfassungsschutz sowie örtlich übergeordneten Polizeidienststellen der Kriminalpolizei (Polizeilicher Staatsschutz), wahrgenommen.

Zu den Aufgaben der mit dem Staatsschutz befassten Abteilungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaften zählen

Relevante Gesetze, die den Staatsschutz thematisieren und regeln, sind unter anderem

Situation in der Schweiz

In der Schweiz wird der Staats- und Verfassungsschutz von der Bundespolizei wahrgenommen. Unter anderem die Verordnung über das Staatsschutz-Informations-System (ISIS-Verordnung) regelt hier entsprechende Belange.



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--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)




Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Staatsschutz aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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