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Staatstheorie

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--InfoG 09:13, 8. Apr 2005 (CEST)

Im Gebiet der Politischen Philosophie behandelt die Staatstheorie die Definition, Aufgabe und Kritik des Staates.


Die ganze Philosophiegeschichte hat ihren Beitrag zu Staatstherorien geleistet:

Einzelne Theorien

Der Staat hat die Aufgabe das gemeinschaftliche Zusammenleben der Menschen so gut wie nur möglich zu organisieren. Jeder soll die Tätigkeit ausüben, die er am besten kann.

Der Staat ist eine logische Folge der Ausübung von Macht/Herrschaft.

Der Staat hat die Aufgabe für die Wohlfahrt seiner Bürger zu sorgen.

Der Staat beruht auf einer ursprünglichen Gründung durch Vertrag.

Der Staat hat die Aufgabe die Herrschaft Gottes auf der Erde zu errichten.

Der Staat dient dem kollektiven Wohl, also dem Wohl der Allgemeinheit bis zum Erreichen des Kommunismus als staaten- und klassenlose Gesellschaft.

Ein Staat ist aus Sicht der Volkswirtschaftslehre sinnvoll, da er zu Auflösung eines sozialen Dilemmas und zur Minderung von Marktversagen fähig ist.


Mit der Theorie von Staat befassen sich aber auch die Staatsrechtslehren und Politikwissenschaft; außerdem die Ökonomie (z.B. die Volkswirtschaftslehre, die Österreichische Schule), die Soziologie (z.B. Franz Oppenheimer, Stefan Blankertz) und die Ideologiekritik.

Literatur





Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Staatstheorie aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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