Stabilisiertes De-Facto-Regime
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Einordnung: Staatsform | Völkerrecht
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Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch und Schwedisch sowie Spanisch
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Als Stabilisiertes De-Facto-Regime bezeichnet man im Völkerrecht ein Gebilde, das alle Merkmale eines Staates (wie Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt) aufweist, jedoch aus verschiedenen, meist politischen Gründen international nicht als Staat anerkannt wurde.
Beispiele für stabilisierte De-Facto-Regimes sind:
Siehe auch: Liste unabhängiger Staaten, Staatliche Souveränität, Territoriale Integrität, Politik, Recht
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