Stadtstaat
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Einordnung: Politischer Begriff
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Ein Stadtstaat ist eine Stadt, die ein eigenes Staatswesen mit eigener Verfassung darstellt.
Historische Stadtstaaten stehen am Anfang der Zivilisation in Mesopotamien.
Zum klassischen Begriff für den antiken Stadtstaat wurde die griechische Polis.
Stadtstaaten im Mittelalter waren etwa die großen Stadtrepubliken in Italien (unter anderem Venedig, Florenz oder Genua) und die Freien Reichsstädte im damaligen Deutschland, wie Nürnberg, Straßburg oder Frankfurt am Main. Auch viele Schweizer Kantone gingen aus Stadtstaaten hervor.
Gegenwart
Nach dem Wiener Kongress 1815 gab es im Deutschen Bund nur noch vier Stadtstaaten: Hamburg, Frankfurt am Main, Bremen und Lübeck. Frankfurt fiel 1866, Lübeck 1937 der Ausdehnung Preußens zum Opfer. Aufgrund seiner besonderen politischen Situation erhielt Berlin nach dem 2. Weltkrieg den Status eines Bundeslandes und wurde so erstmals in seiner Geschichte zum Stadtstaat.
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen heute somit drei Stadtstaaten, die als Städte gleichzeitig den Status eines Landes haben: Berlin, Bremen und Hamburg, wobei Bremen als einziges deutsches Bundesland aus genau zwei Städten (Bremen und Bremerhaven) besteht. Die Stadtstaaten sind damit auch als Länder im Bundesrat vertreten und nehmen am Finanzausgleich des Bundes und der Länder teil, wo sie das so genannte "Stadtstaatenprivileg" genießen, da Stadtstaaten höhere Ausgaben pro Einwohner haben als die Flächenstaaten.
In Österreich und Belgien sind Wien und Brüssel ebenfalls eigenständige Bundesländer.
Für die drei deutschen Stadtstaaten wurde in der Vergangenheit immer wieder die Möglichkeit einer Fusion mit angrenzenden Bundesländern diskutiert. Für Berlin und Brandenburg wird diese erneut diskutiert, obwohl ein Fusionsvertrag beim Volksentscheid 1996 in Brandenburg nicht einmal die Mindestzustimmung von 25% der Wahlberechtigten erreichte (und von über 60% der Abstimmenden abgelehnt wurde).
Souveräne Stadtstaaten: Singapur, Monaco, Vatikanstadt, Kuwait
Siehe auch: Staat, Enklave, Exklave
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