Stadtvertretung
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Einordnung: Kommunalpolitik
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Die Stadtvertretung ist das von den Bürgern einer Stadt für eine bestimmte Zeit gewählte Verwaltungsgremium. Je nach Bundesland bzw. je nach Kommunalverfassung wird dieses Gremium auf vier oder 5 Jahre gewählt und kann je nach Land auch verschiedene Bezeichnungen haben. Die häufigste Bezeichnung ist Stadtrat bzw.Gemeinderat. Weitere Bezeichnungen sind Bürgerschaft (meist in ehemaligen Hansestädten), Rat der Stadt oder Stadtverordnetenversammlung, deren Mitglieder Stadtverordnete genannt werden. In Mecklenburg-Vorpommern hat dieses Gremium jedoch meist keine besondere Bezeichnung und heißt lediglich "Stadtvertretung".
Vorsitzender der Stadtvertretung ist je nach Bundesland entweder der vom Volk gewählt Bürger- bzw. Oberbürgermeister oder ein aus dem Gremium selbst gewählter Vorsitzender, der auch einen besonderen Titel haben kann, z.B. Stadtpräsident, Stadtverordnetenvorsteher, Ratsvorsitzender oder Präsident der Bürgerschaft.
Weblinks
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