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Stadtwaage

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Stadtwaage, eine öffentliche Einrichtung zum Wiegen von Kaufmannsgütern.

In verschiedenen Städten waren Kaufleute seit dem Mittelalter dazu verpflichtet, das Gewicht ihre Handelswaren in der von den Stadtbehörden dazu errichteten Stadtwaage feststellen zu lassen, um Betrug zu vermeiden, und um zu ermitteln, wie groß das Gewicht nach den örtlich geltenden Gewichtsmaßen war. Meistens mussten sie dafür eine Gebühr, das Waagengeld oder Wiegegeld bezahlen. Das Recht der Stadt, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen, war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadtrechts oder Marktrechts. Stadtwaagen sind meistens im Erdgeschoss zum Teil offene Gebäude. Oft bot die Einrichtung auch die Möglichkeit, Güter aufzuschlagen. Oft stand das Waagengebäude an einem Marktplatz.

In vielen Städten gibt es noch schön erhaltene Stadtwaagen, unter anderen in Deutschland in: Emmerich am Rhein, Osnabrück, Michelstadt;

in den Niederlanden in: Alkmaar, Deventer, Delft, Oudewater erbaut zur Ermittlung von Hexen (Wiegeprobe), Gouda.






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