Standesamt
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Einordnung: Genealogie
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Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutsches Reiches), in Österreich (seit 1939) wie auch in der Schweiz (Zivilstandsbehörde seit 1876) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsbücher, zur Erstellung von Abstammungsurkunden u.a.
Österreich
Das Standesamt in Österreich ist eine Behörde der mittelbaren Bundesverwaltung und unterstehen der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. Sie führt die Geburten-, Familien- und Sterbebücher, die bis 1. Jänner 1939 die Kirchen führten. Entsprechend führen sie auch die Ausstellung der jeweiligen Urkunden aus.
Vor dem Standesbeamten wird auch die Ziviltrauung durchgeführt.
Angesiedelt sind die Standesämter meist in den Bezirkshauptstädten. Bei den Trauungen wird aber vermehrt auch außerhalb des Standesamtes in den einzelnen Orten Gebrauch gemacht.
Schweiz
In der Schweiz ist ein zentrales (elektronisches) Personenstandsregister eingerichtet worden. Seit dieser Zeit sinkt die Zahl der Zivilstandsämter, da Personenstandsbücher zentral verwaltet werden können.
Weblinks
- weitere Weblinks
- Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten Fachverband der bayerischen Standesbeamten Fachverband der Hessischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten Fachverband der Standesbeamten Nordrhein Fachverband der Österreichischen Standesbeamten
- Suche nach Standesamt Infos mit: Yahoo
