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Stapelrecht

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Wurde einer Stadt vom jeweiligen Landesfürsten das Stapelrecht verliehen, waren durchziehende Kaufleute verpflichtet, ihre Waren für eine bestimmte Zeit vor Ort zum Kauf anzubieten. Zusammen mit dem Stapelrecht hatten die Städte meist ein Umschlagsrecht.

Die Stadt Köln hatte ein Stapelrecht, nach dem alle Waren 3 Tage den Kölner Bürgern zum Verkauf angeboten werden mussten. Diese Regelung verschaffte den Kölner Bürgern einen bedeutenden Reichtum.

Vor allem verderblichen Waren wie Fisch setzte diese Auflage eine große Handelserschwernis entgegen.

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