Stauanlage
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Einordnung: Wasserwirtschaft | Wasserbau
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Stauanlagen dienen der Speicherung von Wasser oder Schlamm. Nach DIN 19700, die diese Bezeichnung trägt, wird unterschieden zwischen Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Staustufen, Pumpspeicherbecken und Sedimentationsanlagen.
Stauanlagen setzen sich aus einem Absperrbauwerk und einem Staubecken zusammen. Sie können sich in oder neben einem Gewässer befinden (Hauptschluss oder Nebenschluss).
Der Bau und Betrieb von Stauanlagen benötigt in Deutschland eine wasserrechtliche Genehmigung. Je nach Art der Stauanlage können von ihr biologische, chemische oder physikalische Beeinträchtigungen der Eigenschaften eines Gewässers und seiner Aue ausgehen. Beim Neubau einer Stauanlage muss der Eingriff in Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.
Stauanlagen stellen ein erhebliches Gefährdungspotential für die Unterlieger dar und bedürfen deshalb einer sorgfältigen Planung und Ausführung, eines entsprechenden Betriebs und einer besonderen Überwachung. Die Betreiber sind in Deutschland verpflichtet, regelmäßig Sicherheitsberichte vorzulegen bzw. vertiefte Überprüfungen durchzuführen.
Literatur
- DIN 19700 "Stauanlagen", Beuth Verlag, Berlin, 2004-07
Weblinks
- weitere Weblinks
- Stauanlagenverzeichnis Nordrhein-Westfalen
- Suche nach Stauanlage Infos mit: Yahoo
