Steuerfahndung
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Einordnung: Polizei | Steuer | Zoll
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Die Steuerfahndung ist eine besondere Abteilung der Finanzbehörden, namentlich der jeweiligen Finanzämter. Ihnen obliegt die Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten der §§ 369-384 Abgabenordnung (AO). Steuerverfahren werden grundsätzlich vor den Finanzgerichten geführt. Soweit als Strafe eine Freiheitsstrafe in Betracht kommt, so ist das zuständige Gericht ein ordentliches Gericht.
Die Zollfahndung hingegen obliegt in Deutschland dem Bund, vertreten durch die Bundeszollverwaltung.
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