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Straßenverkehr

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Der Straßenverkehr ist die auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen stattfindende Bewegung von Personen und Gütern (siehe auch Straßen- und Wegebau).

Der Straßenverkehr wird durch Fußgänger, Radfahrer und durch Motorkraft bewegte Fahrzeuge (Krafträder, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Omnibusse) wahrgenommen.

Der Straßenverkehr ist einer der größten Dienstleister in Deutschland und zugleich eine der wichtigsten Infrastruktureinrichtungen, siehe dazu auch Verkehrsinfrastruktur.

Anderseits verursacht der Verkehr sehr viele Verkehrstote und Verletzte. In Deutschland sterben ca. 7000 Personen pro Jahr im Straßenverkehr, weltweit sind es ca. 1,2 Mio.

Wegen seiner hohen Bedeutung ist die Teilnahme am Straßenverkehr ordnungsgesetzlich stark reglementiert. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Die Baulast von Straßen als Grundlage des Straßenverkehrs ist zwischen den Bund, den Ländern und Gemeinden aufgteilt. Fernstraßen allein obliegen der Bundesbaulast, alle anderen werden den Ländern und den Gemeinden (die grundsätzlích die Träger der Straßenbaulast sind) zugeordnet. Das Straßen- und Wegerecht ist regelmäßig Landesangelegenheit. Die Entscheidung über den Aus- oder Neubau von Bundesstraßen, Bundesautobahnen, Schienenstrecken und Wasserwegen erfolgt langfristig mit Hilfe des sog. Bundesverkehrswegeplanes (BVWP).

Siehe auch: Straßensystem in Österreich, Themenliste Straßenverkehr, Führerschein (Österreich), Lärm





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