www.infos-aus-germanien.infoBy Germanien | Startseite | Impressum | Sitemap | Webtips
 

Strafprozessrecht

www.infos-aus-germanien.info



Das Strafprozessrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des formalen Ablaufs von Strafverfahren. Es wird daher als formelles Strafrecht bezeichnet, während das materielle Strafrecht die inhaltliche Prüfung eines Tatvorwurfs betrifft. Das Strafprozessrecht ist von seiner Natur her öffentlich-rechtlich ausgestaltet.

Das Strafprozessrecht setzt bereits mit der Ermittlung der Straftat ein. Es begrenzt die Eingriffsmöglichkeiten des Staates auf Grundlage des Rechtsstaatsprinzips und der übrigen Grundrechte. Insbesondere die Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung, Sicherstellung, Freiheitsentzug und Leibesvisitation werden eingeschränkt.

Die überragende Bedeutung des Strafprozessrechts kommt auch im fair-trial-Grundsatz des Art. 6 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) zum Ausdruck.

Das deutsche Strafprozessrecht ist in mehreren Gesetzen niedergelegt, allen voran in der Strafprozessordnung. Daneben ist auch das Gerichtsverfassungsgesetz (Zuständigkeit des Gerichtes) von Bedeutung. Einige formellrechtliche Bestimmungen sind auch im Strafgesetzbuch enthalten. Bei jugendlichen Straftätern ist das Jugendgerichtsgesetz vor der Strafprozessordnung anzuwenden.

Zur Vereinfachung des Strafverfahrens hat das Bundesjustizministerium gemeinam mit den Länderjustizministerien Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) und die Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) erlassen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)

Literatur:

Ellen Schlüchter, Gunnar Duttge, Fit im Recht Strafprozeßrecht, 4. Auflage, Thüngersheim 2004





Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Strafprozessrecht aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

Stade Infos