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Strafvollstreckung

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Die Vollstreckung eines nach einer Straftat und einem Strafprozess erfolgten strafrechtlichen Urteils bedeutet die Erzwingung der Durchführung der durch die Strafe definierten Maßnahme durch staatliche Organe.

Dies kann sein



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--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)




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