Strafvollstreckung
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Einordnung: Strafvollstreckungsrecht
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Die Vollstreckung eines nach einer Straftat und einem Strafprozess erfolgten strafrechtlichen Urteils bedeutet die Erzwingung der Durchführung der durch die Strafe definierten Maßnahme durch staatliche Organe.
Dies kann sein
- die Durchführung eines Strafbefehls
- die Durchführung einer Geldstrafe oder ersatzweise die Ersatzfreiheitsstrafe
- der Antritt einer Gefängnisstrafe
- die Durchführung einer Hinrichtung
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