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Streckgrenze

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Die Streckgrenze Re gibt die Grenze an, bis zu der duktile Werkstoffe bei einachsigem und momentenfreiem Zug ohne bleibende plastische Verformung "gestreckt" bzw. gedehnt werden können.

Bei Überschreiten der Streckgrenze kehrt das Material nach Entlastung nicht mehr in die ursprüngliche Form zurück, sondern es verbleibt eine plastische Probenverlängerung.

Für technisch Werkstoffe wird in der Regel nicht die Streckgrenze, sondern die 0,2%-Dehngrenze <math>Rp_0,_2<math> angegeben, da sie (im Gegensatz zur Streckgrenze) immer eindeutig aus dem Spannungs-Dehnungs-Diagramm ermittelt werden kann. Die 0,2%-Dehngrenze ist diejenige (einachsige) mechanische Spannung, bei der die auf die Anfangslänge der Probe bezogene bleibende Dehnung nach Entlastung genau 0,2% beträgt.

0,2%-Dehngrenzen gebräuchlicher Stähle:


Baustähle

S235JR 235 N/mm²

S355 355 N/mm²

E360 360 N/mm²


Vergütungstähle

C22 340 N/mm²

C45 490 N/mm²

C60 580 N/mm²

42CrMo4 900 N/mm²

34CrNiMo6 1000 N/mm²


Einsatzstähle

C10E 430 N/mm²

16MnCr5 630 N/mm²

18CrNiMo7-6 830 N/mm²


Bei noch höherer Last wird die Bruchgrenze überschritten und das Material reißt oder bricht (siehe Zugfestigkeit).






Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Streckgrenze aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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