Studienrat
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Einordnung: Schulwesen | Bildung | Beamter
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Studienrat ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten im höheren Dienst, der i.d.R. als Lehrer an einer Schule in Deutschland arbeitet und am Gymnasium Schüler bis zum Abitur führt. Es gibt Studienräte an Gymnasien, an Berufsbildenden Schulen und in Niedersachsen an Landesbildungszentren. Er unterrichtet innerhalb eines rechtlichen Rahmens in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit, die weder durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften noch Konferenzbeschlüsse oder Vorgesetzte unnötig eingeengt werden darf. (z.B. § 86 Hess. Schulgesetz).
Die Ernennung zum Studierat setzt mindestens den Abschluss eins Vollzeitstudiums (mit zwei bis drei Hauptfächern sowie Pädagogik) an einer Universität, ein zweijähriges Referendariat, eine i.d.R. dreijährige Bewährungszeit sowie (aufgrund der hohen Bewerberzahlen meist) gute bis sehr gute Beurteilungen und Zeugnisse voraus.
Weblinks
- weitere Weblinks
Lehrerbedarf an hessischen Gymnasien
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