Sultan
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Einordnung: Adelstitel
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Sultan (arab. sultân = Herrschaft, Herrscher; auch Personenname) ist ein islamischer Herrschertitel, der in verschiedenen Epochen der Zeitgeschichte und in verschiedenen Gegenden der Welt benutzt wurde, z.B. in Indien oder im Osmanischen Reich. Der Titel beinhaltet sowohl moralisches Gewicht als auch religiöse Autorität, so wie die Rolle des Herrschers im Koran definiert ist, allerdings war der Sultan kein religiöser Lehrer.
Im byzantinischen Reich und noch stärker im späteren orthodoxen Christentum wurde eine vergleichbare Einheit von Kirche und Staat in der Person des Herrschers als Cäsaropapismus bezeichnet; allerdings gab es hierbei bis zum russischen Zar Peter dem Großen immer einen Patriarchen als obersten Bischof der Kirche, der nicht mit dem Herrscher identisch war. Der letzte Herrscher in einer westlichen Kultur mit einer einem Sultan vergleichbaren Autorität war Nikolaus II., der letzte Zar von Russland.
Der erste, der diesen Titel trug, war der türkische Herrscher Mahmud von Gazna (998 bis 1030) in Nordwestindien. Später wurde Sultan der übliche Titel der seldschukischen und osmanischen Herrscher in der Türkei und der ayyubidischen und mameluckischen Herrscher in Ägypten. In der Türkei wurde das Sultanat 1922 abgeschafft. Heute sind Oman und Brunei die einzigen souveränen Staaten, deren Oberhäupter noch den Titel "Sultan" tragen. Der Sultan von Marokko wandelte seinen Titel 1956 in "König" (arab. Malik) um. In Ostafrika wurde der Titel früher auch für Dorfhäuptlinge gebraucht.
Siehe auch: Kalif, Wesir, Emir, Raja, Liste der Sultane des Osmanischen Reichs
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