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Systematische Struktur Deutsches Recht

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siehe auch: Eingangsseite Recht | Stichwortverzeichnis Recht | Liste der Referenztabellen
Das objektive Recht lässt sich in drei Bereiche unterteilen:

  1. Privatrecht: Dieses regelt die Beziehungen der Einzelnen zueinander auf der Grundlage von Gleichheit und Selbstbestimmung. Hierzu gehören beispielsweise das bürgerliche Recht (Schuld-, Sachen-, Familien, Erbrechts usw.) als allgemeines Privatrecht, Handelsrecht (Aktienrecht, Genossenschaftsrecht, Wertpapierrecht, Gesellschaftsrecht usw.) als Sonderprivatrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht (Marken- und Patentrecht, Wettbewerbsrecht usw.) sowie das Transportrecht (Speditions-, Fracht-, Eisenbahnfracht-, Seefrachtrecht usw.).
  2. Öffentliches Recht: Dieses umfasst die Beziehungen des Einzelnen zu Trägern hoheitlicher Gewalt, der staatlichen Hoheitsträger unter- sowie der Staaten zueinander. Hierzu gehören beispielsweise das Europarecht, Völkerrecht, Staats- und Verfassungsrecht, allgemeine und besondere Verwaltungsrecht. In Abgrenzung zum Privatrecht ist das öffentliche Recht das Sonderrecht des Staates.
  3. Strafrecht: Das Strafrecht als selbständiger Teil des öffentlichen Rechts sanktioniert bestimmte Gesetzesverstöße mit dem Einsatz von Kriminalstrafe. Geregelt ist das Strafrecht im StGB und in einzelnen Vorschriften anderer Gesetze (sog. Nebenstrafrecht).

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht, da die Zuordnung zu dem einen oder dem anderen Rechtsgebiet über das anzuwendende Recht und den Rechtsweg entscheidet.

Das Rechtssystem erfährt fortlaufende Anpassungen.


Inhaltsverzeichnis

Privatrecht

Arbeitsrecht

Verfassungsrecht

Verwaltungsrecht

Sozialrecht

Steuerrecht

Strafrecht

Europarecht

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