Technikfolgenabschätzung
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Einordnung: Techniktheorie | Techniksoziologie
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Die Technikfolgenabschätzung ist ein Vorgehen, bei dem die Auswirkungen der Anwendung einer bestimmten Technik oder einer Technologie untersucht werden.
Hintergrund ist, dass Technik-Anwendungen niemals nur ihr Arbeitsziel erfüllen, sondern darüber hinaus weitere Nebenwirkungen für die natürliche und soziale Umwelt haben. Ein einfaches Beispiel dafür ist der Autoverkehr: der Transport erzeugt unerwünschte Verbrennungsprodukte, die in die Atmosphäre abgegeben werden und belastet die Wohnumwelt durch Lärm; der nötige Straßenbau versiegelt Flächen, beschleunigt den Oberflächenabfluss von Niederschlägen und zerschneidet die Habitate von Großsäugern.
Ein anderes Beispiel wäre die Mobilfunk-Telefonie, bei der elektromagnetische Streufelder entstehen, deren Schädlichkeit diskutiert wird. Oft sind diese weitergehenden Auswirkungen sehr komplex und nicht auf Anhieb durchschaubar.
Die Technikfolgenabschätzung beinhaltet die separat betrachteten Gebiete der Technikfolgenforschung und der Technikfolgenbewertung. Im ersteren geht es um die wissenschaftliche Erfassung der „Folgen“ bzw. Nebenwirkungen, diese werden nur wertfrei erfasst bzw. dargestellt. In der Technikfolgenbewertung geht es um die Bewertung der zu erwartenden Folgen. Die Bewertung folgt dabei den Präferenzen, die von den Betroffenen vorgegeben werden oder ersatzweise von deren Stellvertretern.
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Methoden und Durchführung
Je nach der Art der untersuchten Technik oder Technologie kommt meist eine Vielfalt unterschiedlicher Methoden zur Anwendung. Mit Literaturrecherche, Dokumentenanalysen und Expertenbefragungen können erste Erkenntnisse gewonnen werden, welche Spezialgebiete näher in die Untersuchung eingezogen werden müssen. Fallstudien, Computer-Simulationen und die Entwicklung von Szenarien können quantitative Angaben zu den erwarteten Auswirkungen liefern. Stehen dabei umweltrelevante Aspekte im Vordergrund, werden derartige Untersuchungen auch als "Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVP) bezeichnet. Eine Bewertung der Risiken kann ferner mit Verfahren der Bürgerbeteiligung erfolgen.
Für die Durchführung einer TA-Studie ist folgender Ablauf denkbar:
- Problemdefinition
- Beschreibung der Technologie
- Erkundung und Beschreibung von Nebenwirkungen der Technologie
- Beschreibung der Betroffenen
- Voraussage der sozialen und sonstigen Entwicklungen
- Bewertungen der Folgen
- Analyse politischer Handlungsoptionen
- allgemeinverständliche Vermittlung der Resultate
Es ist zu berücksichtigen, dass Voraussagen angesichts der gleichzeitigen Veränderungen der Umgebung in ihrer Aussage z.T. unscharf und unpräzise sind.
Besonders häufig sind Entwicklungen in folgenden Fachgebieten Gegenstand einer TA:
- Biotechnologie z.B. Gentechnik, Klontechnologie,
- Organtransplantation
- Nukleartechnik
- Nanotechnologie
- Informationstechnologie
Institutionelle Strukturen der Technikfolgen-Abschätzung
Die institutionellen Bindungen und Strukturen von TA-Projekten können variieren. Hier gibt es folgende Unterscheidungen:
- Auftraggeber und Finanzier der Untersuchung,
- Durchführung durch die Institution selbst oder durch Externe Institute
- Ergebnisvermittlung intern oder auch extern (Beteiligung der Öffentlichkeit).
Im Deutschen Bundestag wurde 1990 das Instrument der Technikfolgenbewertung nach langer Diskussion in die Geschäftsordnung integriert.
Nach § 56a GO-BT kann der zuständige Ausschuss für die Technikfolgenabschätzung Technikfolgenanalysen veranlassen und für den Bundestag aufbereiten sowie auswerten.
Für die Durchführung dieser Technikfolgenanalysen wurde kein parlamentseigener Apparat geschaffen, vielmehr wird in solchen Fällen das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) beauftragt. Das TAB wird vom Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse des Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) auf der Grundlage eines befristeten Vertrages betrieben.
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT)
§ 56a Technikfolgenanalysen
- Dem Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung obliegt es, Technikfolgenanalysen zu veranlassen und für den Deutschen Bundestag aufzubereiten und auszuwerten. Er kann mit der wissenschaftlichen Durchführung von Technikfolgenanalysen Institutionen außerhalb des Deutschen Bundestages beauftragen.
- Der Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat Grundsätze über die Erstellung von Technikfolgenanalysen aufzustellen und diese Grundsätze zum Ausgangspunkt seiner Entscheidung im Einzelfall zu machen.
Kritik
Kritiker (insbesondere aus dem Lager des Techno-Liberalismus) werfen den Technikfolgeabschätzern eine negative Haltung zur technologischen Fortentwicklung vor. Als moderne Ausformung des Ludditentums, so ihre die Kritik, werde ein negativer Einfluss unterstellt und keine Vision entwickelt und Technikfolgenabschätzung folge dem Motto "bremsen statt gestalten".
Siehe auch
Literatur
- Ropohl, G. (1996): Ethik und Technikbewertung. Frankfurt/M
- VDI (1991): Technikbewertung: Begriffe und Grundlagen (Richtlinie 3780). Düsseldorf
- Westphalen, R. Graf von (Hg.) (1997): Technikfolgenabschätzung (3. Aufl.). München, Wien
- Grunwald, A.: Technikfolgenabschätzung - eine Einführung. Edition Sigma, Berlin 2002. ISBN 3-89404-931-6
Weblinks
- weitere Weblinks
- Forschungszentrum Karlsruhe ITAS - Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse
- Suche nach Technikfolgenabschätzung Infos mit: Yahoo
