Teilkaskoversicherung
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Einordnung: Versicherungswesen
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Eine Teilkaskoversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung bietet jedoch zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung und deckt Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen.
Gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Kosten können generell gespart werden, indem ein "geringer" Anteil aus eigener Tasche bezahlt wird. Dieser Selbstanteil der Kosten wird Selbstbeteiligung genannt.
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Glasschäden
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Marderbiss
Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Die Teilkasko- ist im Vergleich zur Vollkaskoversicherung prämienunabhängig, d.h. die jährlichen Zahlungen bleiben konstant und können sich weder erhöhen noch verringern.
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