www.infos-aus-germanien.infoBy Germanien | Startseite | Impressum | Sitemap | Webtips
 

Tibet

www.infos-aus-germanien.info



bod rang skyong lyongs
西�自治区 (Xīzàng Zìzhìqū)
Abkürzung: � zàng
Hauptstadt Lhasa
Fläche
 - Gesamt
 - % Wasser
2. Stelle
1.200.000 km²
xx%
Bevölkerung


 - Gesamt (2001)
 - Dichte

32. Stelle


2.630.000
2,2 Einwohner pro km²

Verwaltungstyp Autonome Region

Tibet ist ein ausgedehntes Hochland in Zentralasien. Die Bezeichnung Tibet wird heute sowohl für das historische und unabhängige Tibet, als auch für das Verwaltungsgebiet der Volksrepublik China, offiziell "Autonome Region Tibet (ART)" (tibetisch: bod rang skyong lbyongs, chinesisch: 西�自治区 Xīzàng zìzhìqū), verwendet. Im offiziellen chinesischen Sprachgebrauch steht der Begriff Tibet immer für die Autonome Region Tibet. Die Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik China ist jedoch umstritten (siehe dazu: Politik / Aktuelle Lage).


Inhaltsverzeichnis

Geographie

Die Tibetische Hochebene, die einen großen Teil des Himalaya-Gebirges umfasst und auf einer durchschnittlichen Höhe von 4000 Metern liegt, wird häufig als Dach der Welt bezeichnet und gilt als die höchstgelegende Region der Welt. Umschlossen wird Tibet von den Gebirgen des Himalaya im Süden, dem Karakorum im Westen und dem Kunlun Shan im Norden. Tibet grenzt an die indischen Bundesstaaten Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh, Uttaranchal, Sikkim und Assam (von Westen nach Osten), sowie an die Länder Nepal, Bhutan und Myanmar (Birma), mit einer Gesamtlänge der Grenze zu diesen drei Ländern von knapp 4000 km.

Das traditionelle Tibet erstreckt sich über eine Fläche von 2,5 Millionen km², und ist unterteilt in die drei Provinzen:


Die Autonome Region Tibet bezeichnet ein Gebiet von 1,22 Millionen km². Sie umfasst nur die Provinz U-Tsang und den westlichen Teil der Provinz Kham. Der Großteil von Kham und die Provinz Amdo wurden den chinesischen Provinzen Sichuan, Yunnan, Qinghai und Gansu zugeteilt und zählen somit nicht zum Begriff der ART.

Bevölkerung

Nach Schätzungen der tibetischen Exilregierung leben im ursprünglichen Tibet heute 6 Millionen Tibeter und ca. 7,5 Millionen Chinesen. Durch die verstärkte Ansiedlungspolitik der Volksrepublik China nimmt die Zahl der nicht-tibetischen Einwanderer besonders in urbanen Gebieten stark zu. Insgesamt 131.000 Tibeter leben außerhalb von Tibet, davon 100.000 in Indien, 25.000 in Nepal, 2.000 in Bhutan, 2.000 in der Schweiz, 600 in Kanada und 150 in den USA.

Laut der 5. chinesischen Volkszählung im Jahr 2000 leben 2,61 Millionen Menschen in der Autonomen Region Tibet. Den größten Teil der Bevölkerung bilden die Tibeter mit 92,2%, den restlichen Anteil bilden Han-Chinesen (5,9%) und Angehörige anderer nationaler Minderheiten (1,9%). (Diese Zahlen sind allerdings sehr umstritten.) Im Stadtgebiet Lhasa leben ca. 130.000 Menschen, in Xigazê 120.000, Qamdo 25.000 und Nyingchi 16.000.

Kultur

Tibet ist das Zentrum des Tibetischen Buddhismus, der als Vajrayana oder Lamaismus bekannt ist. Sein weltliches Oberhaupt ist der Dalai Lama, der zugleich das geistige Oberhaupt einer der Vajrayana-Schulen (Gelug) ist. Die vorbuddhistische tibetische Religion ist der Bön, die von buddhistischen Einflüssen stark durchdrungen ist – ebenso wie der tibetische Buddhismus wiederum vom Bön beeinflusst wurde.

Chinesisch hat die Tibetische Sprache als Amtssprache ersetzt. Die tibetische Schrift gehört zu den nordindischen Silbenschriften.

Politik / Aktuelle Lage

Im Standpunkt der Volksrepublik China ist Tibet ein untrennbarer Teil Chinas. Der Anspruch auf Tibet beruht auf historischen Zusammenhängen, nach denen Tibet seit mehr als 700 Jahren fester Bestandteil des chinesischen Territoriums ist.

Die tibetische Exilregierung vertritt die Auffassung, dass Tibet zum Zeitpunkt der Invasion durch die Volksbefreiungsarmee ein unabhängiger Staat war und die militärische Invasion sowie die andauernde Besetzung ein Verstoß gegen internationales Recht und das Recht auf Selbstbestimmung darstellt. Auch sei Tibet nicht, wie die Volksrepublik darstellt, seit 700 Jahren fester Bestandteil Chinas. Tibet stand nur für kurze Zeiten unter dem Einfluss der Mongolen oder der Mandschus, jedoch nie unter Einfluss der Han-Chinesen.


Am 21. September 1987 machte der Dalai Lama einen Vorschlag zur Annäherung in Form eines Fünf-Punkte-Friedensplans.

  1. Umwandlung von ganz Tibet, einschließlich der östlichen Provinzen Kham und Amdo, in eine Zone der Gewaltlosigkeit
  2. Aufgabe der chinesischen Politik der Bevölkerungsumsiedlungen
  3. Achtung der grundlegenden Menschenrechte und demokratischen Freiheiten des tibetischen Volkes
  4. Wiederherstellung und Schutz der Umwelt Tibets
  5. Aufnahme ernsthafter Verhandlungen über den künftigen Status Tibets sowie Beziehungen zwischen dem tibetischen und dem chinesischen Volk

Die chinesische Regierung wies den Plan am 17. Oktober 1987 zurück und beschuldigte den Dalai Lama die Kluft zwischen ihm und der chinesischen Regierung zu vergrößern. Sie wirft ihm weiterhin vor ein politischer Exilant zu sein, der sich seit langem im Ausland um Chinas Spaltung bemüht. Ein Dialog mit dem Dalai Lama kommt für sie nur in Betracht, sobald dieser auf das Streben nach einer sogenannten Unabhängigkeit Tibets verzichtet. Hierzu müsse er in einer öffentlichen und eindeutigen Erklärung Tibet und Taiwan als untrennbare Teile des chinesischen Territoriums und die Volksrepublik China als die einzige legitime Regierung anerkennen, sowie sich zur Einstellung aller Aktivitäten zur Spaltung des Vaterlandes verpflichten.

). Diese Flagge ist in der Volksrepublik China verboten]]

Der völkerrechtliche Status Tibets ist ebenfalls umstritten. So betrachtet auf politischer Ebene die deutsche Bundesregierung in Übereinstimmung mit der gesamten Staatengemeinschaft Tibet als Teil des chinesischen Staatsverbandes, selbst wenn Tibet in der wechselvollen Geschichte die Voraussetzung eines unabhängigen Staates erfüllt haben sollte. Sie unterstützt aber den tibetischen Anspruch auf Autonomie, insbesondere im kulturellen und religiösen Bereich, als adäquaten Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des tibetischen Volkes. Weiterhin wird die Exilregierung Tibets nicht anerkannt, Kontakte zum Dalai Lama bestehen nur in dessen Eigenschaft als religiöser Führer.

Andere Stellen kommen zu anderen Ergebnissen in der völkerrechtlichen Frage. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte 1987 fest: Die Staatengemeinschaft geht zwar davon aus, daß Tibet Teil des chinesischen Staatsverbandes ist, doch wurde der Status Tibets nicht geklärt. Zum Zeitpunkt der gewaltsamen Einverleibung in den chinesischen Staatsverband war es ein eigenständiger Staat. China hat keinen wirksamen Gebietstitel erworben, weil es dem Grundprinzip des aus dem Gewaltverbot hervorgehenden Annexionsverbot entgegensteht. Die Effektivität tatsächlicher Herrschaftsgewalt über ein Gebiet vermag keinen Gebietserwerb zu bewirken. (Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Fachbereich II, Nr. WF II – 163/87 vom 12.08.1987)

In einer Resolution vom 15. Dezember 1992 stellte das Europäische Parlament fest, dass das tibetische Volk ein Volk im Sinne des Völkerrechts ist und ihm das Recht auf Selbstbestimmung zustehe. Weiterhin verurteilte es die militärische Inbesitznahme Tibets durch chinesische Truppen.

Der US-Senat verabschiedete am 23. Mai 1991 eine Resolution, nach der Tibet, einschließlich derjenigen Regionen, die den chinesischen Provinzen einverleibt wurden, nach gängigen Richtlinien internationalen Rechtes ein besetztes Land bildet, dessen wahre Repräsentanten der Dalai Lama und die tibetische Exilregierung bilden.

Geschichte

Siehe auch

Weblinks









Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Tibet aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

Reeperbahn Infos