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Tiefbau

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Der Begriff Tiefbau bezeichnet

  1. im Bauwesen das Gebiet, das sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die an oder unter der Oberfläche liegen, z.B. Straßenbau, Kanalisation, U-Bahn und Rohrleitungsbau). Auch Brücken-, Hafen- und Tunnelbau gehören zum Tiefbau. Hervorgehobene Gebiete sind das Bauen unter Tage (Tunnelbau) und der Spezialtiefbau. Planer des Tiefbaus sind im wesentlichen Bauingenieure. Architekten werden nur bei speziellen gestalterischen Aufgaben hinzugezogen (z.B. besonderen Brücken). Ausführende sind die verschiedenen Gewerke des Bauwesens.
  2. im Bergbau den untertägigen Abbau von Rohstoffen, wenn das Grundwasser im Bergwerk mit der Hilfe von Pumpen gehoben werden muss und die Wetterführung im Bergwerk mit Lüftern erfolgt. Dabei werden zum Erschließen der Lagerstätten entweder horizontal Stollen, oder vertikal Schächte aufgefahren.

Siehe auch



Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit dem gleichen Wort bezeichneter Begriffe.
--InfoG 17:02, 24. Mär 2005 (CET)




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