Vaterschaftstest
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Unter dem Begriff Vaterschaftstest versteht man im Allgemeinen eine Überprüfung von DNA-Regionen verschiedener Personen, um eine Verwandtschaft festzustellen. Je mehr der Regionen auf Übereinstimmung geprüft werden, desto sicherer ist das Ergebnis. Die Deutsche Ärztekammer empfiehlt, mindestens 16 dieser Regionen testen zu lassen.
Im Gegensatz zu früher üblichen Blutgruppentest, die ein Vaterschaft nur ausschliessen, aber nicht belegen konnten, bieten DNA-Vaterschaftstest einen fast 100%tigen Vaterschaftsnachweis.
Die Methode des Vaterschaftstest beruht auf PCR-Technik (Polymerase-Ketten-Reaktion). Mit Hilfe dieser hoch sensitiven Methode können kleinste Mengen an Erbsubstanz untersucht werden, wie sie z.B. mit Hilfe einer Speichelprobe (enthält Mundschleimhautzellen) gewonnen werden können.
Vaterschaftstests heißen offiziell Abstammungsgutachten und wurden ursprünglich in Gerichtsverfahren (hauptsächlich in Sorgerechtsverfahren) vom Richter beantragt. Mittlerweile gibt es private Anbieter, welche diesen Test auch für Privatpersonen anbieten. Dies ist jedoch ethisch umstritten. Nach manchen Schätzungen sind bis zu 10% aller Menschen das "Produkt" von unentdeckten Seitensprüngen ihrer Mütter sind. Im geplanten Gentest-Gesetz sollen ab 2006 Vaterschaftstests ohne Einverständnis beider Eltern verboten werden. Das geplante Verbot ist umstritten. Inzwischen gibt es eine Petition beim Deutschen Bundestag gegen das Verbot.
Siehe auch: genetischer Fingerabdruck, Kuckuckskind
Weblinks
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