Verbandsgemeinde
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Einordnung: Rheinland-Pfalz | Politische Geographie
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Verbandsgemeinden sind Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz, die aus mehreren rechtlich selbständigen Ortsgemeinden bestehen. Es handelt sich dabei um eine Art Verwaltungsgemeinschaft mehrerer selbstständiger Gemeinden, die zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte eine neue Gebietskörperschaft, die Verbandsgemeinde, bilden. Diese hat eine eigene gewählte Gemeindevertretung (Verbandsgemeinderat) und einen Bürgermeister.
Die einzelnen Ortsgemeinden haben ihrerseits eigene Vertretungen (Ortsgemeinderat) und Ortsbürgermeister. Bei sehr kleinen Ortsgemeinden, die nur aus wenigen Einwohnern bestehen, tritt anstelle der Gemeindevertretung die Gemeindeversammlung. Es gibt einige Ortsgemeinden, die weniger als 20 Einwohner haben.
Verbandsfreie Städte und Gemeinden nehmen die Verwaltungsaufgaben einer Verbandsgemeinde wahr, die in der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz aufgeführt sind.
Verbandsangehörige Städte sind Ortsgemeinden mit dem Status einer Stadt. Meist sind sie Sitz und Namensgeber der jeweiligen Verbandsgemeinde.
In anderen Bundesländern gibt es den Verbandsgemeinden ähnliche Einrichtungen mit anderen Bezeichnungen und z.T. auch anderer Aufgabenstellung.
Siehe auch: Amt, Gemeindearten, Gemeindeverwaltungsverband, Samtgemeinde, Liste der Orte in Rheinland-Pfalz
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