Verfassung des Saarlandes
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Einordnung: Staats- und Verfassungsrecht | Saarland
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Die Verfassung des Saarlandes ist am 15. Dezember 1947 in Kraft getreten. Im Laufe der Zeit wurde die Verfassung häufig geändert, nach der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland in einem größeren Umfang. Unter anderem wurde die Präambel, die sehr an die Französische Republik angelehnt war, herausgenommen. Der Aufbau sieht folgendermaßen aus:
Erster Hauptteil - Grundrechte und Grundpflichten
Die Einzelperson
Artikel 1 - 21Ehe und Familie
Artikel 22 - 25Erziehung, Unterricht, Volksbildung, Kulurpflege
Artikel 26 - 34Kirchen und Religionsgemeinschaften
Artikel 35 - 42Wirtschafts- und Sozialordnung
Artikel 43 - 59Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Artikel 59aZweiter Hauptteil - Aufgaben und Aufbau des Staates
Grundlagen
Artikel 60 -62Wahlen und Volksabstimmungen
Artikel 63 - 64Organe des Volkswillens
Artikel 65 -97Der Landtag
Artikel 65 -85Die Landesregierung
Artikel 86 - 95Der Verfassungsgerichtshof
Artikel 96 -97Die Gesetzgebung
Artikel 98 - 104Das Finanzwesen
Artikel 105 - 108Rechtspflege
Artikel 109 -111Verwaltung und Beamte
Artikel 112 - 116Kommunale Selbstverwaltung
Artikel 117 - 123Dritter Hauptteil - Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 129 - 133siehe auch: Verfassung, Verfassungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Grundgesetz, Saarland
Weblink
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