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Verfassungsgerichtshof

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Ein Verfassungsgerichtshof ist ein Gericht, das Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft.

Alle deutschen Länder haben eine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein. Dort werden die entsprechenden Aufgaben vom Bundesverfassungsgericht wahrgenommen.

Ausdrücklich als Verfassungsgerichtshof werden die Gerichte in Bayern, Thüringen, Berlin, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Rheinland-Pfalz bezeichnet. In einigen Ländern heißen sie auch Landesverfassungsgericht (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt), Verfassungsgericht (Hamburg, Brandenburg) oder Staatsgerichtshof (Niedersachsen, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg).

Siehe auch

Weblinks





www.jm.mv-regierung.de/pages/gerichte.htm#verfassung






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--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)







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