Viergliederung
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Dem Gedanken der Viergliederung des sozialen Systems liegt die von Johannes Heinrichs entwickelte Reflexions-Systemtheorie des Sozialen zugrunde: eine Verbindung von Handlungs- und Systemtheorie durch das Prinzip der wechselseitigen Reflexion der sozial Handelnden. Nach diesem Übergang von Handeln zum System wurde in der Kontroverse zwischen Jürgen Habermas und Niklas Luhmann (um 1970) vergeblich gesucht. Wichtig war ferner die kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit der Handlungs-Systemtheorie des großen amerikanischen Soziologen Talcott Parsons. Außer in einem unpublizierten «Leitfaden» zur Vorlesung Sozialphilosophie wurde der Grundansatz 1976 in dem Buch «Reflexion als soziales System. Zu einer Reflexions-Systemtheorie des Sozialen» (Bouvier-Verlag Bonn) einschließlich der Parsons-Kritik zuerst dargelegt, in Kurzform in dem fachlichen Aufsatz «Reflexion und soziales System» (1976).
Die Bezeichnung «Vierfachheit» und «Viergliederung des Sozialen» gebraucht Heinrichs als feststehendes «Etikett» erst seit Mitte der achtziger Jahre, und zwar als eine gewisse nachträgliche Verbeugung vor Rudolf Steiners weitgehend intuitiver Sicht und Rede von der «Dreigliederung des sozialen Organismus» (seit 1916). Die handlungs- und reflexionstheoretischen Grundlagen fehlen jedoch bei Steiner – ebenso wie die konkreten, institutionellen Folgerungen, die dementsprechend mit der Viergliederungs-Sicht verbunden sind. Es handelt sich also nicht nur um den Unterschied von 3 und 4, das heißt um die Notwendigkeit, beim so genannten «Geistesleben» Grundwerte (unbedingte religiös-weltanschauliche Letztwerte) von kulturell bedingten Werten zu unterscheiden.
Die konkreten Folgerungen konzentrieren sich (besonders in Veröffentlichungen seit 1994) auf die Forderung nach einem viergegliederten Parlament für das «soziale Haus (Oikos)». Die beiden folgenden Grafiken fassen in Kurzform zusammen, worum es geht.
Erstens, dass die latent immer vorhandenen, scheinbar allbekannten Subsysteme des Sozialen effektiv institutionell unterschieden werden. Dies bedeutet, dass das Grundproblem unserer Gesellschaften, die Dominanz der Wirtschaft, gelöst wird durch ein umgekehrtes Kompetenzensystem von Oben nach Unten, von den Grundwerten (Ebene 4) bis hinein in die Wirtschaft (Ebene 1).
Zweitens, der springende Punkt für diese entscheidende Weiterentwicklung des sozialen Systems liegt bei der Legislative: Es werden vier unterschiedene, eigens gewählte und eigens verantwortliche Parlamente vorgeschlagen, die zwar in einem hierarchischen, aber zugleich in einem kreislaufartig rückgekoppelten Verhältnis zueinander stehen.
1. Wirtschaftsparlament 2. Politikparlament 3. Kulturparlament 4. Grundwerteparlament
Das ganze Modell der Viergliederung versteht sich nicht sosehr als fixes und fertiges Gesellschaftsmodell denn vielmehr allererst als eine verfahrensmäßige, strukturelle Ermöglichung transparenter gesellschaftlicher Wertentscheidungen. Entgegen der herrschenden, schlicht-utopischen Auffassung von Demokratie als «herrschaftsfreiem Diskurs» besteht der öffentliche Meinungs- und Willensbildungsprozess nämlich – auf allen genannten Ebenen – nicht primär aus argumentativem Diskurs, sondern aus Kommunikation über Werte bzw. aus machtmäßigen Wertenscheidungen. Diese Wertentscheidungen müssen transparent gemacht und außerparlamentarisch wie parlamentarisch zum Austrag kommen.
Literatur
- Heinrichs, Johannes (2003). Revolution der Demokratie, Berlin, Maas Verlag
- Heinrichs, Johannes (2005). Logik des Sozialen. Woraus Gesellschaft entsteht, Aktualisierte Neuauflage von Reflexion als soziales System, 353 S.,Steno Verlag, Varna u.a.O.
- Luhmann, Niklas (1971). Moderne Systemtheorien als Form gesamtgesellschaftlicher Analyse, in: J. Habermas/N. Luhmann, Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie - Was leistet die Systemforschung?, Frankfurt/M. 1971, 7-24.
- Steiner, Rudolf (1972). Zur Dreigliederung des sozialen Organismus, Gesammelte Aufsätze 1919-1921, Stuttgart.
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