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Vierte Gewalt

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Der Begriff vierte Gewalt ist nicht eindeutig definiert. In der Regel bezeichnet man damit die Presse (Medien), die im Sinne der Gewaltenteilung den drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) ausgleichend und überwachend zur Seite steht.

Siehe auch: Funktionen der Massenmedien






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