Vierteilung
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Einordnung: Todesstrafe
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Die Vierteilung war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit eine Hinrichtungsart. Die Hinrichtung erfolgte dabei durch Zerren und Auseinanderreißen der Arme und Beine des Verurteilten, so dass der Rumpf durchriss.
Teilweise zogen die Henker selbst an den Stricken, an die die Hand- und Fußgelenke des Verurteilten gefesselt waren. Manchmal übernahmen auch Pferde oder Ochsen diese Tätigkeit. Es konnte auch ein Flaschenzug zum Einsatz kommen, mit dessen Hilfe das Opfer entzwei gerisssen wurde, während die Füße festgebunden oder mit Gewichten beschwert waren. Bei einer anderen Variante wurden die Arme und Beine (4 Teile!) des Verurteilten abgesägt oder abgeschnitten.
Durch die Dehnung von Haut, Muskeln und innerer Organe wurden diese außerordentlich stark gezerrt. Nach einiger Zeit rissen Sehnen, Haut und Muskeln entzwei, die Arme und Beine wurden gezerrt und ausgekugelt. Das Opfer starb unter Qualen. Wurden die Arme und Beine des Verurteilten abgeschnitten oder abgesägt, verblutete dieser innerhalb kürzester Zeit.
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