Wählerevidenz
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Einordnung: Politischer Begriff | Politik (Österreich)
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Als Wählerevidenz wird in Österreich die Liste bezeichnet, in der alle Wahlberechtigten eingetragen sind. Sie wird üblicherweise in jeder Gemeinde angelegt und liegt sechs Wochen vor einer Wahl auf. In dieser Zeit hat jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit Einsicht zu nehmen, ob und wo er zu dieser Wahl wahlberechtigt ist.
Eingetragen ist neben einer laufenden Nummer nur Name, Adresse und Geburtsdatum.
Abhängig von der Art der Wahl kann man nur in einer Wählerevidenz oder in mehreren eingetragen sein. Für Bundeswahlen also der Wahl zum Bundespräsidenten oder der Nationalratswahl kann man nur in einer eingetragen sein. Für Landtagswahlen kann man pro Bundesland eingetragen sein. Bei Gemeinderatswahlen ist es auch in möglich in mehreren Gemeinden zu wählen.
Für die Aufnahme maßgebende in der Wählerevidenz ist der ordentliche Wohnsitz. Das ist der Wohnsitz, wo man sich hauptsächlich aufhält oder wie es im Gesetz heißt, wo man den Lebensmittelpunkt hat. Ist jemand seiner Meinung nach zu Unrecht nicht in einer bestimmten Wählerevidenz, so kann er innerhalb der Aushangpflicht der Evidenz Einspruch erheben. Die Entscheidung darüber liegt bei der Wahlbehörde.
Hat jemand mehrere ordentliche Wohnsitze, so kann das oft zu Streitfällen führen. Diese Fälle müssen im Vorhinein ebenso von der Wahlbehörde entschieden werden. Solche Anfechtungen kommen oft von politischen Parteien, die sich so einen Vorteil bei der Wahl erhoffen.
Die Erteilung von Wahlkarten obliegt ebenfalls der Gemeinde, wo man in der Wählerevidenz eingetragen ist.
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