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Waffenhandel

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Als Waffenhandel bezeichnet man den Handel mit Waffen. In Deutschland gibt es zwei Gesetze die den Waffenhandel regeln:

Das erste ist das Kriegswaffenkontrollgesetz. Es bestimmt in einem Verzeichnis die Gegenstände und Materialien, die als Kriegswaffen bestimmt sind.

Das andere ist die Außenwirtschaftsverordnung, die den freien Außenhandel über eine Ausfuhr- und eine Länderliste in bestimmten Fällen einschränkt. Davon ist weder die Weitergabe von Wissen noch die Lieferung von Artikeln, die sowohl zivil als auch militärisch einsetzbar sind („dual use�) betroffen. Genauso unberücksichtigt bleibt der Transfer einzelner Bauteile an NATO-Länder, auch wenn diese daraus Waffen entwickeln und sie exportieren.







Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Waffenhandel aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.