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Wappen

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Ein Wappen ist ein eindeutiges Zeichen für eine Person, Personengruppe oder eine Gebietskörperschaft (Hoheitszeichen), zum Beispiel für


Die Wappen werden in der Heraldik (Wappenkunde) erforscht.

Maßgeblich für die Darstellung eines Wappens ist die Wappenbeschreibung (Blasonierung).

Beispiel: Stadt Darmstadt: geteilt von gold mit einem roten, blaubewehrten und gezungten wachsenden Löwen; und von blau mit silberner Lilie.

In der Darstellung eines Wappens werden nur die Farben rot, blau, grün und schwarz sowie die Metalle gold (gelb) und silber (weiß) verwendet, auf deren Kontrast die Fernwirkung eines Wappens beruht. Zur Erkennbarkeit auf Distanz trägt auch die Stilisierung der Figuren bei, die teilweise zu starken Abweichungen vom Original führt. An diesen Darstellungsformen lassen sich historische Wappen zeitlich einordnen.

Meist gibt es zur Entstehung der einzelnen Wappen eine Entstehungsgeschichte, die erklärt, weshalb ein Fabelwesen, ein Tier, ein Symbol oder eine bestimmte Farbe gewählt wurde. Häufig handelt es sich dabei um so genannte redende Wappen, deren Inhalt den Namen zu verdeutlichen versucht.

Das Wappen einer Familie dürfen nur Nachfahren eines berechtigten Trägers dieses Wappens tragen, die in direkter, männlicher Linie von diesem abstammen. Als Nachweis der Berechtigung zur Führung eines bestimmten Wappens, sollte es in einer Wappenrolle eingetragen sein. Es gibt allerdings keine zentrale Wappenrolle, in der alle Wappen verzeichnet sind.

Zur rechtlichen Seite der Verwendung fremder Wappen siehe auch Wappen

Siehe auch: Genealogie, Abstammung, Stammbaum, Studentenwappen, Schild, Schildhaupt, Zimier

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--InfoG 03:56, 16. Apr 2005 (CEST)







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