Ware
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Einordnung: Wirtschaft
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Die Ware (v. mittelhochdt.: war(e) in Verwahrung Genommenes) bildet die ökonomische Elementarform der Marktwirtschaft. Sie ist zunächst ein materielles Gut, das durch seine Eigenschaften menschliche Bedürfnisse befriedigt, allerdings nur durch Tausch bzw. Kauf erwerbbar ist.
Die Ware ist also durch zwei gegensätzliche Faktoren bestimmt, ihre Produkt-Eigenschaften und ihren ökonomischen Charakter. Als Gebrauchsgut wirkt sie, weil ihre materiellen Qualitäten sie für den Konsum oder die Weiterverarbeitung nützlich machen; das unterscheidet die Ware aber nicht gegenüber anderen Arten von Gütern, besonders in früheren Gesellschaften. Kennzeichen der Ware ist, dass der gesellschaftliche Bedarf ausgenutzt wird, um einen ökonomischen Gegenwert zu verlangen; wirkliche Waren werden also explizit für den Handel produziert. Diese ökonomische Kalkulation unterstellt, dass sich in der Gesellschaft eine Form von Geld etabliert hat.
Obwohl der Ursprung der Ware bis in die Vorgeschichte zurückreicht, blieb die Warenproduktion in allen früheren Gesellschaften eine Ausnahme; erst mit dem Aufkommen kapitalistischer Produktionsverhältnisse wurde sie zum bestimmenden ökonomischen Zweck.
Bei Warentermingeschäften werden statt der Ware Optionsscheine (eine Art vordatierte Kaufverträge) gehandelt. An die Stelle der materiellen Güter treten Wertpapiere, da die gehandelte Ware selbst noch nicht existiert oder für den Handel noch nicht verfügbar ist.
Durch Vermietung oder Leasing geht die Ware zwar zeitweilig in den Besitz des Empfängers über, bleibt aber Eigentum des Anbieters. Der Preis richtet sich nach der Nutzungsdauer oder Nutzungsmenge und wird in der Regel fortgesetzt für festgelegte Zeitabschnitte erhoben oder (bei kurzzeitiger Nutzung, z.B. bei Mietautos) nach Abschluss der Nutzungszeit abgerechnet.
Siehe auch: Handelsware, Sore (Diebesgut)
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